Konstruktionsbüro - Igler

Sachverständiger für Klima- Lüftung- Kältetechnik

Energetische Sanierung Bestandsgebäude

Seit November 2020 gilt auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es fasst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Die Vorgaben entsprechen dabei im Wesentlichen den bisherigen.
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kommen 2023 einige Änderungen auf Eigentümer und Hausbesitzer zu. Vorerst gelten diese Änderungen für Neubauten – bis 2025 sind allerdings schärfere Auflagen für Bestandsgebäude geplant. Das EU-Parlament beabsichtigt, für bestehende Wohngebäude bis 2030 umfassende Sanierungen voranzutreiben.


Beim Wechsel des Eigentümers greift die Sanierungspflicht innerhalb von zwei Jahren. Der neue Eigentümer ist dann in der Pflicht, in den nächsten zwei Jahren das Gebäude so zu sanieren, dass es den Anforderungen des GEG entspricht.
Ab 2024 ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen untersagt. Neue Heizungsanlagen müssen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden.
Die EU-Kommission plant die Vereinheitlichung der Gebäude-Effizienzklassen. Diese sollen dann wie bei Haushaltsgeräten von Energieeffizienzklasse A bis Klasse G reichen.

Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen.

Leistungen Konstruktionsbüro Igler

Wir sind keine Energie­effizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind, wir können Sie aber als TGA- Ingenieure wesentlich bei der Ermittlung der notwendigen Grundlagen unterstützen um Ihre Bestandsimmobilie nach der tatsächlichen Bausubstands, nicht nach Tabellen und Erfahrungswerten, energetisch zu bewerten.

Grundlage für eine effektive auf Bestandsgebäude zugeschnittene Energieberatung sind die Erfassung der benötigten Grunddaten:
- Baujahr des Gebäudes
- Erstellung von Grundrisse / Schnitte des Gebäudes
- Aufnahme / Ermittlung der Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert (früher k-Wert) der Bauelemente (Dach, Boden, Decken,   Fenster, Fassade usw.)
- Erstellung Heizlastberechnung nach DIN 12831
- Erstellung Kühllastberechnung nach VDI 2078

Mit den erstellten Berechnungen können die Auswirkungen von energetischen Sanierungen
(z.B. Fassadensanierung, Dachsanierung, zusätzliche Dämmung, Fensteraustausch) als Varianten der Sanierung mit dem entsprechenden Energieeinsparpotenzial aufgezeigt werden, als Grundlage für eine Sanierungsentscheidung.

Sollten Sie sich für den Einbau einer Wärmepumpe entscheiden, können wir für Sie die Planung der Anlage übernehmen.

Die Kosten für diese Leistungen sind abhängig von den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers. Für ein entsprechendes Angebot kontaktieren Sie uns gern.